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Donnerstag, 09. Februar 2012
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AudioVideoFoto BILD

2006

Musik und Filme kopieren:

Was ist verboten, was erlaubt?

Sie möchten Musik oder Filme kopieren? Dann informieren Sie sich besser über die gesetzlichen Bestimmungen! Denn wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen, drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen. AVF-BILD sagt Ihnen, was Sie dürfen und was nicht:

Musik kopieren

Audio-CDs dürfen Sie dann zum privaten Gebrauch kopieren, wenn Sie die Original-CDs legal erworben haben und diese keinen Kopierschutz haben. Dann sind sogar digitale 1:1-Kopien erlaubt, die Sie zum Beispiel am Computer mit einem (legalen) Programm wie dem „Windows Media Player“ anlegen können. So eine „Privatkopie“ dürfen Sie sogar an enge Freunde und Verwandte verschenken. Unklar ist hier allein der Begriff „eng“. Viele Juristen sehen die Grenze der Privatkopie bei der Zahl Sieben: Mehr Kopien sind nicht mehr privat.

Schwieriger wird’s bei CDs mit einem Kopierschutz. Davon dürfen Sie zwar auch Privatkopien anlegen, aber nur, wenn Sie den Kopierschutz nicht umgehen! Und damit bleibt Ihnen nur eine analoge Kopie – allerdings mit Qualitätsverlusten. Die legen Sie am Besten am PC mit einem legalen Programm wie „Audiograbber“ an (wie Sie das Programm aus dem Internet kopieren und einrichten, können Sie zum Beispiel in COMPUTERBILD 5/2006 nachlesen). Eine so erzeugte Kopie gilt wieder als Privatkopie, darf also zum Beispiel auf CD gebrannt werden. Zum Glück, denn das ist der einzige legale (Um-)Weg, um manche kopiergeschützte Audio-CDs auch im Auto hören zu können.

Ganz klar verboten sind digitale 1:1-Kopien. Die Gefahr, dass Sie unwissentlich eine 1:1-Kopie anlegen, ist gering: Das ginge nur mit Programmen wie „CloneCD“ oder „AnyDVD“ – da die aber Kopierschutzverfahren ausheben, ist bereits deren Verkauf in Deutschland verboten. Gefährlich ist aber das Wandeln einer kopiergeschützten Audio-CD in Audio-Dateien (zum Beispiel ins MP3-Format): Das ist nämlich verboten. Dummerweise ist das aber häufig auch mit legalen Programmen möglich, zum Beispiel mit dem „Windows Media Player oder „Itunes“. Wenn Sie nicht unwissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen wollen, müssen Sie schon die die Hülle der CD kontrollieren: Kopierschutzverfahren erkennen Sie an einem entsprechenden Logo (manchmal auch mit der englischen Beschriftung „Copy protected“). Und, klar: Sie dürfen Privatkopien weder verkaufen noch in Tauschbörsen im Internet einstellen.

Audio-Dateien, die Sie im Internet zum Beispiel bei Musicload oder Itunes gekauft haben, sind fast immer kopiergeschützt. Digitale 1:1-Kopien sind damit verboten. Ein paar Tricks gibt es allerdings auch hier:

  • Einige Dateiformate (etwa Itunes) erlauben das Brennen der Musikstücke auf CD. Diese Kopie dürfen Sie wiederum auslesen und in andere Formate ohne Kopierschutz umwandeln. Vorteil: Dann können Sie die Musik auf jedem MP3-Spieler hören. Nachteil: Durch den mehrfachen Formatwechsel geht wie bei einer analogen Kopie Klangqualität verloren.
  • Außerdem dürfen Sie digitale Kopien auf analogem Weg anlegen: Etwa das Programm „Tunebite“ „belauscht“ Itunes-Dateien beim Abspielen und speichert eine Kopie (wiederum mit Qualitätsverlusten) in einem kopierschutzfreien Format auf der Festplatte.
  • WMA-Dateien kann das Programm „Fairuse“ vom digitalen Rechte-Management befreien. Das ist nicht verboten, weil Sie damit ja gar keine Kopie anlegen. So können Sie die modifizierte Datei auf den meisten Abspielgeräten anhören. Allerdings lässt sich die Datei dann auch kopieren, und das wiederum ist verboten.

Übrigens lassen sich viele Musikdateien auch mit einem Tauschbörsen-Programm aus dem Internet „organisieren“. Diese Dateien enthalten keinen Kopierschutz, allerdings dürfen Sie sie nicht einmal „herunterladen“: Denn bereits damit legen Sie eine Kopie an, und Kopien aus „offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen“ sind verboten.

 

Filme kopieren

Bei Video-DVDs ist die Lage ähnlich wie bei Audio-CDs. Sofern sie keinen Kopierschutz enthalten, dürfen Sie bis zu sieben Privatkopien anlegen und sogar – unter den bekannten Einschränkungen – verschenken. Allerdings sind fast alle Filme für einschichtige DVD-Rohlinge zu groß und müssen dafür erst mit Programmen wie „CloneDVD“ „kleingerechnet“ werden. 1:1-Kopien für doppellagige (und viel teurere) Rohlinge können Sie mit jedem dafür geeigneten Brennprogramm wie etwa „Nero“ anlegen.

Viele Video-DVDs enthalten aber einen Kopierschutz. Digitale Kopien lassen sich dann nur mit illegalen Kopierschutzkillern wie „AnyDVD“ oder „DVDshrink“ anlegen und sind daher verboten. Und anders als bei Audio-CDs sind analoge Kopien nicht in jedem Fall erlaubt. Legal sind sie bei rein digitalen Kopierschutzverfahren (etwa „CSS“): Dazu schließen Sie einen VHS- oder einen DVD-Recorder über ein SCART-Kabel ans Abspielgerät an und zeichnen während des Abspielens auf.

Einige Video-DVDs enthalten allerdings auch einen analogen Kopierschutz („Macrovision“). Der macht analoge Kopien durch ein Störsignal unbrauchbar. Allerdings „ignorieren“ manche Abspielgeräte Macrovision, so dass die Kopie brauchbar und legal bleibt. Andere Abspielgeräte können den Kopierschutz erst nach Eingeben einer Tastenkombination (die sich meistens nur auf halbseidenen Internetseiten finden lassen) auf der Fernbedienung abschalten. Das aber ist illegal. Einen Schritt in Richtung legale Grauzone gehen Kopierverstärker wie Vitecs „Vitector Spezial“: Solche Zusatzgeräte, zwischen Abspielgerät und Recorder geschaltet, filtern Störsignale heraus, um Qualitätsverluste analoger Kopien zu minimieren. Und weil das Entfernen des Störsignals Macrovision nur ein Nebeneffekt ist, sind Kopierverstärker auch nach dem neuen Urheberrecht erlaubt.

Video-Dateien können Sie entweder selbst aufgenommen oder im Internet gekauft haben. Gekaufte Dateien sind immer kopiergeschützt. Digitale Kopien sind daher wie bei kopiergeschützten Audio-Dateien nicht erlaubt, analoge dagegen schon.

Video-Dateien, die Sie selbst aus dem Fernsehen aufgezeichnet haben, enthalten in der Regel keinen Kopierschutz. Sie dürfen daher von Ihren Aufnahmen Privatkopieren anlegen und unter den bekannten Einschränkungen auch weitergeben. Ausnahme sind Aufnahmen aus dem Pay-TV, etwa vom Bezahlsender Premiere. Die lassen sich nur auf speziellen, von Premiere genehmigten Empfängern mit Festplatte speichern und enthalten dann den Kopierschutz Macrovision. Digitale Kopien sind nicht möglich, für analoge gilt das gleich wie bei geschützten Video-DVDs.

Blick in die Zukunft: HD-Videos

Einen Sonderfall stellen die hochauflösenden HD-Filme dar: Zwar gibt es noch keine HD-tauglichen Satelliten-Empfänger mit Festplatte oder andere „Wohnzimmer“-Aufzeichnungsgeräte. Wohl aber gibt es für Computer das Zusatzgerät „Pinnacle PCTV Sat HDTV Pro USB“ (Test in COMPUTEBILD 18/2006), mit dem Sie HD-Aufnahmen auf der PC-Festplatte speichern können. Solche Aufnahmen können Sie am Computer kopieren.

Anders sieht es bei den nur am PC abspielbaren HD-Videos im Format „WMV HD“ aus. Diese DVDs lassen sich zwar mit Hilfe von Programmen wie „DRM2WMV“ von der Rechteverwaltung befreien und dann kopieren – aber das ist illegal.

Schon in naher Zukunft sieht’s düster aus für die Privatkopie. Sobald auch die übrigen Privatsender ihr Programm wie Premiere verschlüsselt senden, sind Aufzeichnungen unmöglich, Kopien immer verboten. Und bei den DVD-Nachfolgern „Blue Ray“ und „HD-DVD“ sind analoge Kopien nur in sehr geringer Qualität möglich. Heike Kaltschmidt, Alfred Poschmann